RS Vwgh 1993/6/17 93/01/0296

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
AsylG 1991 §3;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ein Asylwerber kann durch einen Bescheid, mit dem die Gewährung von Asyl versagt wird, in seinem gesetzlich gewährleisteten Recht auf "Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft" auch auf dem Boden des AsylG 1991 § 1 iVm § 3 AsylG 1991 verletzt sein (Hinweis E 14.10.1992, 92/01/0834).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993010296.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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