RS Vwgh 1993/6/17 92/18/0460

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1 idF 1990/357 ;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Tatsache, daß Fremde im Zeitpunkt des Einschreitens eines inländischen Rechtsanwaltes manchmal bereits im Ausland sind, ist kein Grund, entgegen dem Wortlaut des § 10 Abs 1 letzter Satz AVG vom Rechtsanwalt die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu verlangen.

Schlagworte

Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992180460.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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