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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §10 Abs1 idF 1990/357 ;Rechtssatz
Die Tatsache, daß Fremde im Zeitpunkt des Einschreitens eines inländischen Rechtsanwaltes manchmal bereits im Ausland sind, ist kein Grund, entgegen dem Wortlaut des § 10 Abs 1 letzter Satz AVG vom Rechtsanwalt die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zu verlangen.
Schlagworte
Verwaltungsrecht Internationales Rechtsbeziehungen zum Ausland VwRallg12European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992180460.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
17.11.2011