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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AHG 1949 §11;Rechtssatz
Der Umstand, daß die Frage der Rechtmäßigkeit eines Bescheides in einem Amtshaftungsfall kausal sein könnte, begründet keine Beschwerdelegitimation an den VwGH, zumal die Vorgangsweise in einem allfälligen Amtshaftungsverfahren in § 11 AHG geregelt ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060062.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008