RS Vwgh 1993/6/17 93/06/0062

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung

Norm

AHG 1949 §11;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Frage der Rechtmäßigkeit eines Bescheides in einem Amtshaftungsfall kausal sein könnte, begründet keine Beschwerdelegitimation an den VwGH, zumal die Vorgangsweise in einem allfälligen Amtshaftungsverfahren in § 11 AHG geregelt ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060062.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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