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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §4;Rechtssatz
Die in § 4 AsylG 1991 vorgesehene Ausdehnung der Gewährung von Asyl an eheliche und außereheliche Kinder und den Ehegatten setzt schon allein nach ihrem Wortlaut voraus, daß einem Elternteil bzw Ehegatten bereits Asyl gewährt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993010455.X01Im RIS seit
20.11.2000