RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0031

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs1;
AuslBG §7 Abs1;

Rechtssatz

Eine Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung (unabhängig davon, ob zwischen dem antragstellenden Arbeitgeber und der beantragten Ausländerin ein unbefristetes oder ein befristetes Dienstverhältnis eingegangen worden ist) ist im Gesetz ausdrücklich als zulässig vorgesehen (Hinweis E 1.3.1989, 88/09/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090031.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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