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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der (im Delegierungsweg ergangenen) Entscheidung des Präsidenten der Handelskammer gem § 42 Abs 4 HKG handelt es sich um den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gegen den ein weiterer Rechtszug nicht eingeräumt ist und mit dem gestaltend in die Rechtssphäre der bf GmbH als Kammermitglied eingegriffen wird (Hinweis E 27.5.1986, 85/04/0088).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des BescheidcharaktersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090091.X04Im RIS seit
11.07.2001