RS Vwgh 1993/6/17 92/09/0091

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §56;
HKG 1946 §34 Abs1;
HKG 1946 §35;
HKG 1946 §42 Abs4 idF 1969/208;

Rechtssatz

Bei der (im Delegierungsweg ergangenen) Entscheidung des Präsidenten der Handelskammer gem § 42 Abs 4 HKG handelt es sich um den Bescheid einer Verwaltungsbehörde gegen den ein weiterer Rechtszug nicht eingeräumt ist und mit dem gestaltend in die Rechtssphäre der bf GmbH als Kammermitglied eingegriffen wird (Hinweis E 27.5.1986, 85/04/0088).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Bejahung des Bescheidcharakters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090091.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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