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41/06 PornographieNorm
BDG 1979 §123 Abs1;Rechtssatz
Daß der verbotene Handel mit "harter Pornographie" eine Rechtsverletzung darstellt und geeignet ist, den Verdacht des Vertrauensverlustes der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben eines Beamten des Gehobenen Dienstes zu begründen, ist offenkundig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993090224.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.11.2016