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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §7;Rechtssatz
Die Zugehörigkeit zur Sektion Gewerbe nach § 35 HKG ist nur dann gegeben, wenn nicht nach § 36 bis § 40 HKG die Zugehörigkeit zu einer der anderen im § 34 Abs 1 HKG genannten Sektionen vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992090091.X01Im RIS seit
11.07.2001