RS Vwgh 1993/6/17 92/09/0091

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

GewO 1973 §7;
HKG 1946 §34 Abs1;
HKG 1946 §35;

Rechtssatz

Die Zugehörigkeit zur Sektion Gewerbe nach § 35 HKG ist nur dann gegeben, wenn nicht nach § 36 bis § 40 HKG die Zugehörigkeit zu einer der anderen im § 34 Abs 1 HKG genannten Sektionen vorliegt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992090091.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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