RS Vwgh 1993/6/17 93/09/0183

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61;
AVG §61a;
VwGG §46 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/09/0184

Rechtssatz

Nur die fälschliche Einräumung eines Rechtsmittels - das dann auch in der Folge ergriffen wurde - und nicht eine fehlende Rechtsmittelbelehrung stellt einen Wiedereinsetzungsgrund iSd § 46 Abs 2 VwGG dar (Hinweis B 27.10.1948, 1265/48 VwSlg 553 A/1948).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993090183.X02

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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