RS Vwgh 1993/6/17 93/06/0060

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Veröffentlicht am 17.06.1993
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Index

L10017 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Tirol
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art119a Abs5;
GdO Tir 1966;

Rechtssatz

Der Tir GdO 1966 ist nicht zu entnehmen, daß es der Gemeindeaufsichtsbehörde verwehrt wäre, auch im dritten Rechtsgang ein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchzuführen.

Schlagworte

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060060.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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