RS Vwgh 1993/6/18 92/17/0253

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Veröffentlicht am 18.06.1993
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Pflicht der Behörde zur Begründung ihres Bescheides erstreckt sich nicht auch auf die Darlegung der für den Verordnungsgeber bei Erlassung der Verordnung bestimmend gewesenen Faktoren (Hinweis E 25.5.1992, 89/17/0199,0200).

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170253.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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