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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Begründungspflicht hinsichtlich der von der Behörde als "äußerst unwahrscheinlich" bezeichneten Möglichkeit eines Brandes in einer Betriebsanlage; die Behörde begnügte sich im vorliegenden Fall mit unbestimmt gehaltenen Aussagen, ohne den Brandfall und die Lage der Wohnung des Bf durch Feststellung des auf voraussehbare Umstände iSd § 77 Abs 1 GewO 1973 abgestellten Sachverhaltes, etwa unter Angabe der im Brandfall voraussehbar in die Luft entweichenden Chemikalien und deren Ausbreitungsverhalten, in Beziehung zu setzen (- wesentlicher Verfahrensmangel).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelBegründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von BeweisenBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040255.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011