RS VwGH Erkenntnis 1993/06/21 91/15/0151

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.06.1993
beobachten
merken
Beachte
Alter Stammrechtssatz (vor Entscheidungsdatum 1. Jänner 1990): 84/15/0001 E 17. März 1986 VwSlg 6091 F/1986 RS 6; (RIS: AStRS) Rechtssatz

Auch der Untericht in kleineren Gruppen, wobei der gesamte Stoff eines bestimmten Gegenstandes klar verständlich durchgenommen wird, kann lediglich Nachhilfeunterricht darstellen. Entscheidend ist, daß er zusätzlich zu einem regulär besuchten Unterricht als Unterstützung bei der Erreichung des dort geforderten Lernzieles besucht wird.

Im RIS seit
20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten