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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Das für die Beurteilung nach § 75 Abs 2 GewO 1973 maßgebende räumliche Naheverhältnis wird durch den möglichen Immissionsbereich bestimmt. Steht auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens fest, daß der regelmäßige Aufenthalt von bestimmten Personen außerhalb des möglichen Immissionsbereiches einer Betriebsanlage liegt, so fehlt diesen Personen die Nachbareigenschaft (Hinweis E 27.3.1990, 87/04/0091 bis 0094).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992040255.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
08.11.2011