RS Vwgh 1993/6/21 92/04/0255

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Veröffentlicht am 21.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §8;
GewO 1973 §75 Abs2;

Rechtssatz

Das für die Beurteilung nach § 75 Abs 2 GewO 1973 maßgebende räumliche Naheverhältnis wird durch den möglichen Immissionsbereich bestimmt. Steht auf Grund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens fest, daß der regelmäßige Aufenthalt von bestimmten Personen außerhalb des möglichen Immissionsbereiches einer Betriebsanlage liegt, so fehlt diesen Personen die Nachbareigenschaft (Hinweis E 27.3.1990, 87/04/0091 bis 0094).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992040255.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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