Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115;Rechtssatz
Die Verträge, mit den laut ausdrücklichem Hinweis für die Verträge geltenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", sind im konkreten Fall im wesentlichen klaren und eindeutigen Inhaltes. Der Umstand, daß Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten allenfalls dennoch auftreten können, vermag daran nichts zu ändern. Allfällige Zweifel am Inhalt der Verträge müßte die AbgBeh im Vorhaltsweg ausräumen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991140017.X03Im RIS seit
09.11.2001