RS Vwgh 1993/6/22 91/14/0017

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115;
BAO §22 Abs1;
BAO §23 Abs1;

Rechtssatz

Die Verträge, mit den laut ausdrücklichem Hinweis für die Verträge geltenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", sind im konkreten Fall im wesentlichen klaren und eindeutigen Inhaltes. Der Umstand, daß Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten allenfalls dennoch auftreten können, vermag daran nichts zu ändern. Allfällige Zweifel am Inhalt der Verträge müßte die AbgBeh im Vorhaltsweg ausräumen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991140017.X03

Im RIS seit

09.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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