Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0026Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/24 89/08/0168 1Stammrechtssatz
Eine Person, die nicht Eigentümer eines Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt etwa für Pächter und Fruchtnießer (Hinweis E 14.10.1970, 695/70, VwSlg 7879 A/1970).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080025.X02Im RIS seit
11.07.2001