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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §61;Rechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Beseitigung eines konsenslosen und damit rechtswidrigen Bauwerkes bleibt bis zu dessen Abtragung bestehen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050013.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009