RS Vwgh 1993/6/22 93/14/0002

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §10 Abs2 Z1;
EStG 1972 §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Aufnahme eines Wirtschaftsgutes in die Bilanz führt bei einem Gewerbetreibenden, der seinen Gewinn nach § 5 EStG 1972 ermittelt, nicht zu dem zwingenden Schluß, das Wirtschaftsgut diene unmittelbar betrieblichen Zwecken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140002.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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