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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §10 Abs2 Z1;Rechtssatz
Die Aufnahme eines Wirtschaftsgutes in die Bilanz führt bei einem Gewerbetreibenden, der seinen Gewinn nach § 5 EStG 1972 ermittelt, nicht zu dem zwingenden Schluß, das Wirtschaftsgut diene unmittelbar betrieblichen Zwecken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140002.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
19.01.2011