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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/06/26 89/05/0235 3 (hier: Zurückweisung rechtswidrig, da Wiedereinsetzung bewilligt wurde).Stammrechtssatz
Ein Zurückweisungsbescheid ist dann rechtmäßig, wenn zur Zeit seiner Erlassung die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht bewilligt war, weil die Rechtmäßigkeit eines Bescheides grundsätzlich nach der Sachlage und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung zu beurteilen ist.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070016.X01Im RIS seit
11.07.2001