RS Vwgh 1993/6/22 92/08/0256

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/24 89/08/0168 1

Stammrechtssatz

Eine Person, die nicht Eigentümer eines Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt etwa für Pächter und Fruchtnießer (Hinweis E 14.10.1970, 695/70, VwSlg 7.879 A/1970).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080256.X02

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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