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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/03/24 89/08/0168 1Stammrechtssatz
Eine Person, die nicht Eigentümer eines Betriebes ist, kann dennoch als Dienstgeber angesehen werden, wenn der Betrieb auf ihre Rechnung und Gefahr geführt wird. Dies gilt etwa für Pächter und Fruchtnießer (Hinweis E 14.10.1970, 695/70, VwSlg 7.879 A/1970).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080256.X02Im RIS seit
25.01.2001