RS Vwgh 1993/6/22 92/08/0255

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §26 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Nach dem eindeutigen, mit den Erläuterungen der Regierungsvorlage im Einklang stehenden Wortlaut des § 26 Abs 1 Z 3 AlVG genügt für den Anspruch einer Frau auf Karenzurlaubsgeld nicht die Übernahme eines dieser Bestimmung näher bezeichneten Kindes in ihre unentgeltliche Pflege; es ist vielmehr darüberhinaus erforderlich, daß diese Übernahme "in der Absicht, dieses Kind an Kindes Statt anzunehmen", erfolgt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080255.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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