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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §26 Abs1 Z3;Rechtssatz
Nach dem eindeutigen, mit den Erläuterungen der Regierungsvorlage im Einklang stehenden Wortlaut des § 26 Abs 1 Z 3 AlVG genügt für den Anspruch einer Frau auf Karenzurlaubsgeld nicht die Übernahme eines dieser Bestimmung näher bezeichneten Kindes in ihre unentgeltliche Pflege; es ist vielmehr darüberhinaus erforderlich, daß diese Übernahme "in der Absicht, dieses Kind an Kindes Statt anzunehmen", erfolgt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992080255.X01Im RIS seit
18.10.2001