RS Vwgh 1993/6/22 92/08/0036

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §1151;
ABGB §1152;
AlVG 1977 §12 Abs1;

Rechtssatz

Eine Beschäftigung iSd § 12 Abs 1 AlVG ist auch dann nicht gegeben, wenn ihr zwar ein Dienstverhältnis iSd § 1151 ABGB zugrunde liegt, aber, was im Prinzip möglich und zulässig ist, Unentgeltlichkeit vereinbart und auch tatsächlich kein Entgelt bezahlt wurde (Hinweis E 25.9.1990, 89/08/0334 und E 27.4.1993, 93/08/0007).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080036.X05

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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