RS Vwgh 1993/6/22 93/08/0025

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0289 8

Stammrechtssatz

Die Frage, ob der Beschäftigte zum Betriebsinhaber in einem Verhältnis gem § 4 Abs 2 ASVG steht, ist von jener zu trennen, auf wessen Rechnung der Betrieb geführt wird; letztere Frage ist für erstere nur zur Umschreibung der Person des Dienstgebers iSd § 35 Abs 1 ASVG von Bedeutung.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit Abgrenzung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080025.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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