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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/08/0026Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0289 8Stammrechtssatz
Die Frage, ob der Beschäftigte zum Betriebsinhaber in einem Verhältnis gem § 4 Abs 2 ASVG steht, ist von jener zu trennen, auf wessen Rechnung der Betrieb geführt wird; letztere Frage ist für erstere nur zur Umschreibung der Person des Dienstgebers iSd § 35 Abs 1 ASVG von Bedeutung.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Selbständige Erwerbstätigkeit AbgrenzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080025.X03Im RIS seit
11.07.2001