RS Vwgh 1993/6/22 93/07/0058

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §15 Abs1 idF 1990/252;

Rechtssatz

Die - wenn auch durch Gutachten sachlich untermauerten - Interessen Fischereiberechtigter können die Versagung eines wasserrechtlich zu bewilligenden Projektes auch dann nicht rechtfertigen, wenn dies deren einzig wirksamen Schutz bedeutete.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070058.X02

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.11.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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