Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §15 Abs1 idF 1990/252;Rechtssatz
Die - wenn auch durch Gutachten sachlich untermauerten - Interessen Fischereiberechtigter können die Versagung eines wasserrechtlich zu bewilligenden Projektes auch dann nicht rechtfertigen, wenn dies deren einzig wirksamen Schutz bedeutete.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070058.X02Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
21.11.2012