RS Vwgh 1993/6/22 93/08/0011

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Veröffentlicht am 22.06.1993
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Index

23/01 Konkursordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10 idF 1986/111;
KO §69;

Rechtssatz

Aus der - aus der Liquidation der Gesellschaft erkennbaren - "gänzlichen Vermögenslosigkeit" kann ein Rückschluß auf die im Zeitpunkt der Fälligkeit der Beitragsschuld jeweils gegebene Liquiditätslage nicht gezogen werden (Hinweis E 19.2.1991, 90/08/0100).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080011.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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