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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art144 Abs3Rechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; Hausdurchsuchung und Beschlagnahme aufgrund richterlichen Befehls als Akte der Gerichtsbarkeit einer Überprüfung durch den VfGH entzogen; Modalitäten und nähere Umstände der Hausdurchsuchung und Beschlagnahme keine selbständig bekämpfbaren Maßnahmen; Überschreitung des richterlichen Befehls nur dann, wenn beschlagnahmte Gegenstände ganz offenkundig nicht von ihm erfaßt wären - hier keine Überschreitung des richterlichen Befehls; Zurückweisung der Beschwerde wegen Unzuständigkeit des VfGH
Entscheidungstexte
Schlagworte
Hausrecht, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme, richterlicher Befehl, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B731.1985Dokumentnummer
JFR_10138872_85B00731_01