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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §38 Abs2;Beachte
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) in gleichen Sinne erledigt: am 23.6.1993 92/12/0087, 92/12/0102Rechtssatz
Über die Frage, welches Organisationssystem des Dienstes zweckmäßiger ist, hat der VwGH nicht zu befinden. Selbst wenn die organisatorische Umgliederung, die zu einer Versetzung gem § 38 Abs 2 BDG 1979 führt, unzweckmäßig sein sollte, ist darin noch keine sachlich nicht begründete Änderung der Organisation zu erblicken (Hinweis E 15.11.1982, 82/12/0065).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992120085.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009