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20 Privatrecht allgemeinNorm
B-VG Art20 Abs2Rechtssatz
UrhG; Beschwerde gegen einen Bescheid der gemäß ArtIII §1 Abs1 UrhGNov. 1980 beim Bundesministerium für Justiz eingerichteten Schiedsstelle wegen Zahlung einer angemessenen Vergütung nach §42 Abs5 UrhG und Rechnungslegung; diese Schiedsstelle ist eine Kollegialbehörde iS des Art20 Abs2 B-VG; Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges - Zulässigkeit der Beschwerde; Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag iS des Art133 Z4 B-VG (Art20 Abs2 B-VG) sind angesichts ihrer gerichtsähnlichen Stellung in der Frage der Zusammensetzung zur Durchführung fortgesetzter Verhandlungen denselben strengen Regeln unterworfen wie kollegial besetzte Gerichte; keine Bedenken gegen die gesetzlichen Grundlagen der Schiedsstelle; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter dadurch, daß in dem Verfahren (mit fortgesetzten Verhandlungen) in ständig wechselnder Besetzung jeweils ohne formelle Neudurchführung des Verfahrens verhandelt wurde
Schlagworte
Urheberrecht, VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Kollegialbehörde, Schiedsstelle (Urheberrecht)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B670.1986Dokumentnummer
JFR_10138872_86B00670_01