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72/13 StudienförderungNorm
StudFG 1983 §3 Abs3;Rechtssatz
Der in § 3 Abs 3 StudFG genannte Tatbestand der "Arbeitslosigkeit" ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes iSd AlVG auszulegen, da auch die Ansprüche nach diesem Gesetz, wie Arbeitslosengeld und Nostandshilfe, bei der Einkommensberechnung iSd § 5 lit a StudFG zu berücksichtigen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1989120190.X04Im RIS seit
20.11.2000