RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0190

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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72/13 Studienförderung

Norm

StudFG 1983 §3 Abs3;
StudFG 1983 §5 lita;

Rechtssatz

Der in § 3 Abs 3 StudFG genannte Tatbestand der "Arbeitslosigkeit" ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes iSd AlVG auszulegen, da auch die Ansprüche nach diesem Gesetz, wie Arbeitslosengeld und Nostandshilfe, bei der Einkommensberechnung iSd § 5 lit a StudFG zu berücksichtigen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120190.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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