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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 litc;Rechtssatz
Eine "Vorführung" iSd § 5 Abs 4 lit c StVO muß nicht unbedingt auch eine Ortsveränderung bedeuten (hier hat der Bf eingewendet, in Anbetracht der erlittenen Verletzungen sei es ihm unzumutbar gewesen, "dem erhebenden Polizeibeamten zum Amtsarzt zu folgen").
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993030030.X01Im RIS seit
12.06.2001