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21/03 GesmbH-RechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Geschäftsführer einer GmbH treten als Liquidatoren ein, wenn nicht durch den Gesellschaftsvertrag oder einen Beschluß der Gesellschafter eine oder mehrere andere Personen dazu bestellt werden. Die bisherigen Geschäftsführer sind vorbehaltlich einer solchen Ausnahme sogenannte "geborene Liquidatoren" (Hinweis: Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, S 698) und als solche Vertreter der Gesellschaft in Liquidation im Sinne des § 80 Abs 1 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991150157.X01Im RIS seit
20.11.2000