RS Vwgh 1993/6/23 89/12/0200

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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64/03 Landeslehrer

Norm

LDG 1984 §58 Abs3;

Rechtssatz

Andere als private Interessen des Landeslehrers iSd § 58 Abs 3 LDG dürfen nicht mit öffentlichen Interessen an der Förderung der Unterrichtstätigkeit des Lehrers gleichgesetzt

werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1989120200.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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