RS Vwgh 1993/6/23 92/15/0098

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Veröffentlicht am 23.06.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Tätigkeit eines Sachverständigen für das Kraftfahrwesen kann durchaus unterschiedlicher Art sein. Sie reicht von der Erstellung von Kostenvoranschlägen bis hin zu wissenschaftlichen Untersuchungen (Hinweis: E 22.3.1983, 82/14/0208; E 6.3.1985, 84/13/0234). Ähnliches hat für den Sachverständigen für die Aufklärung von Straßenverkehrsunfällen und Verkehrssicherheit zu gelten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150098.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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