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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Tätigkeit eines Sachverständigen für das Kraftfahrwesen kann durchaus unterschiedlicher Art sein. Sie reicht von der Erstellung von Kostenvoranschlägen bis hin zu wissenschaftlichen Untersuchungen (Hinweis: E 22.3.1983, 82/14/0208; E 6.3.1985, 84/13/0234). Ähnliches hat für den Sachverständigen für die Aufklärung von Straßenverkehrsunfällen und Verkehrssicherheit zu gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992150098.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
23.10.2009