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L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §71 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frist zur Einbringung des Antrags auf Entschädigung "bei sonstigem Anspruchsverlust" gemäß § 34 Abs 5 Stmk ROG handelt es sich nicht um eine verfahrensrechtliche Frist, sondern vielmehr um eine materiell-rechtliche Frist, und zwar um eine Ausschlußfrist zur Geltendmachung des Anspruches.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993060053.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.01.2015