RS Vwgh 1993/6/24 93/06/0053

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Veröffentlicht am 24.06.1993
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1;
ROG Stmk 1974 §34 Abs5;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei der Frist zur Einbringung des Antrags auf Entschädigung "bei sonstigem Anspruchsverlust" gemäß § 34 Abs 5 Stmk ROG handelt es sich nicht um eine verfahrensrechtliche Frist, sondern vielmehr um eine materiell-rechtliche Frist, und zwar um eine Ausschlußfrist zur Geltendmachung des Anspruches.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993060053.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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