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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 Z1;Beachte
Bespr AnwBl 10/1993 S 774-775 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/15/0032Rechtssatz
Ist der Kanzleikraft des Rechtsanwaltes des Antragstellers bereits vor sechs Jahren ein Terminversäumnis durch das Vergessen einer Postaufgabe unterlaufen, so kann der Rechtsanwalt daraufhin nicht mehr von der Zuverlässigkeit dieser Kanzleikraft ausgehen und ihr die Postaufgabe überlassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993150031.X04Im RIS seit
11.07.2001