RS Vwgh 1993/6/25 92/17/0058

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Veröffentlicht am 25.06.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
VwGG §36 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Hat die Behörde einen bestimmten Sachverhalt ihrer Entscheidung nicht zugrundegelegt, dann sind darauf sich beziehende Ausführungen in der Gegenschrift im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht zu berücksichtigen, dies zumal dann, wenn dem Beschwerdeführer im verwaltungsbehördlichen Verfahren keine Gelegenheit geboten worden war, hiezu Stellung zu nehmen (Hinweis Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, S 533, 561).

Schlagworte

Angenommener Sachverhalt (siehe auch Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein und Sachverhalt Verfahrensmängel) Parteiengehör Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992170058.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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