RS Vwgh 1993/6/28 92/10/0479

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Veröffentlicht am 28.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §29 Abs1;
AVG §13 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Erteilung einer Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke handelt es sich um eine antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Die Behörde trifft daher keine Pflicht, Ermittlungen hinsichtlich eines Berufssitzes (Ordinationsstätte) anzustellen, für den kein Antrag gestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992100479.X02

Im RIS seit

25.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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