Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §29 Abs1;Rechtssatz
Bei der Erteilung einer Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke handelt es sich um eine antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Die Behörde trifft daher keine Pflicht, Ermittlungen hinsichtlich eines Berufssitzes (Ordinationsstätte) anzustellen, für den kein Antrag gestellt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992100479.X02Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009