RS Vwgh 1993/6/29 93/11/0099

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §73 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß der Bf "aus gesundheitlichen Gründen im hohen Maße auf die selbständige Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen ist", ist in einem Verfahren iSd § 73 Abs 1 KFG ohne Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993110099.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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