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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO OÖ 1976 §61;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/22 93/05/0013 3Stammrechtssatz
Das öffentliche Interesse an der Beseitigung eines konsenslosen und damit rechtswidrigen Bauwerkes bleibt bis zu dessen Abtragung bestehen.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050012.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009