RS Vwgh 1993/6/29 92/08/0053

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs2;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;

Rechtssatz

Wird dem Arbeitslosen ein monatliches Nettopauschale angeboten, so liegt ein Anbot unterkollektivvertraglicher Entlohnung vor, wenn das angebotene monatliche Pauschale unter der kollektivvertraglich vorgesehenen Entlohnung liegt. Es ist daher Sache der belangten Behörde, zweifelsfrei zu klären, welcher Umfang und welche Art von Arbeitsleistungen mit dieser "Pauschale" abgegolten sein sollten und welches Entgelt der Kollektivvertrag hiefür vorsieht.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080053.X04

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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