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44 ZivildienstNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzBeachte
in den wesentlichen Entscheidungsgründen ähnlich: B130/86 und B417/86, beide vom 27. September 1986, letzteres Erk. allerdings ohne Relevierung des Art9 MRKRechtssatz
ZDG; keine Glaubhaftmachung der Gewissensgründe; keine Verletzung des in §2 Abs1 verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf Befreiung von der Wehrpflicht zwecks Zivildienstleistung, insbesondere nicht durch Verfahrensverstöße gravierender Natur im Bereich der Beweiswürdigung; keine Verletzung im Gleichheitsrecht; das Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit nach Art14 StGG bezieht sich nur auf religiöse Fragen; Art9 MRK kann durch die Verweigerung der Befreiung vom Wehrdienst nicht verletzt werden
Schlagworte
ZivildienstEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B460.1986Dokumentnummer
JFR_10138872_86B00460_01