RS Vwgh 1993/6/29 93/08/0140

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1993/03/26 93/17/0065 3

Stammrechtssatz

Ein Verschulden kann den Parteienvertreter dann treffen, wenn schon, aus dem von ihm unterfertigten Schriftsatz hervorgeht, daß damit dem Mängelbehebungsauftrag nur unvollständig entsprochen würde (Hinweis B 21.11.1986, 86/17/0168; B 15.12.1988, 88/08/0278).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080140.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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