RS Vwgh 1993/6/29 92/08/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1993
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Wer eine Leistung aus der Versicherungsgemeinschaft der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nimmt, muss sich darauf einstellen, eine im angebotene zumutbare Beschäftigung auch zu akzeptieren, dh bezogen auf eben diesen Arbeitsplatz arbeitsWILLIG zu sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080070.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten