RS Vfgh 1986/11/29 B627/85, B628/85

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Veröffentlicht am 29.11.1986
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

VfGG §19 Abs3 Z3
VfGG §86

Rechtssatz

VerfGG §86; Beschwerde gegen die Bestellung eines mittlerweiligen Stellvertreters eines Rechtsanwaltes und gegen ein Ersuchen an das Postamt betreffend "Postumleitung"; Aufhebung der Bestellung des mittlerweiligen Stellvertreters und Wiedereintragung des Bf. in die Liste der Rechtsanwälte - Wegfall des Beschwerdegegenstandes, obwohl sich der Bf. nicht klaglos gestellt erachtete; Einstellung des Verfahrens

Entscheidungstexte

  • B 627,628/85
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 29.11.1986 B 627,628/85

Schlagworte

VfGH / Klaglosstellung, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B627.1985

Dokumentnummer

JFR_10138871_85B00627_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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