RS Vwgh 1993/6/29 92/11/0263

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §66 Abs1;
KFG 1967 §66 Abs2 litb;
StGB §207 Abs1;

Rechtssatz

Der Bf ist wegen Verbrechens iSd § 207 Abs 1 StGB (Unzucht mit Minderjährigen) verurteilt worden. Es besteht in einem solchen Fall die Gefahr, daß der Bf sich die erleichternden Umstände durch Benützung seines Kraftfahrzeuges - wie es bereits bei einem Teil der Tathandlungen geschehen ist - bei der Begehung von Sittlichkeitsdelikten zunutze macht, was die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des Bf rechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992110263.X02

Im RIS seit

23.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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