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24/01 StrafgesetzbuchNorm
KFG 1967 §66 Abs1;Rechtssatz
Der Bf ist wegen Verbrechens iSd § 207 Abs 1 StGB (Unzucht mit Minderjährigen) verurteilt worden. Es besteht in einem solchen Fall die Gefahr, daß der Bf sich die erleichternden Umstände durch Benützung seines Kraftfahrzeuges - wie es bereits bei einem Teil der Tathandlungen geschehen ist - bei der Begehung von Sittlichkeitsdelikten zunutze macht, was die Annahme der Verkehrsunzuverlässigkeit des Bf rechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992110263.X02Im RIS seit
23.08.2001Zuletzt aktualisiert am
30.06.2009