Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0153 11Stammrechtssatz
Hat, obwohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen, der Arbeitgeber gleichwohl (also allenfalls rechtsirrig) dem ArbN einen Betrag für Umsatzsteuer geleistet, so ist dieser Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080091.X03Im RIS seit
18.10.2001