RS Vwgh 1993/6/29 93/08/0091

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §49 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0153 11

Stammrechtssatz

Hat, obwohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht der Umsatzbesteuerung unterliegen, der Arbeitgeber gleichwohl (also allenfalls rechtsirrig) dem ArbN einen Betrag für Umsatzsteuer geleistet, so ist dieser Entgelt iSd § 49 Abs 1 ASVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080091.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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