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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Schreiben eines Bürgermeisters, das lediglich die Mitteilung enthält, daß "von der Gemeinde X keine Einwendungen oder Bedenken zur Errichtung von Fischteichen und einer Hütte bestehen", wobei ausdrücklich darauf "hingewiesen" worden ist, "daß die Bauvorschriften eingehalten werden", enthält nicht den Ausspruch, daß hiemit eine Baubewilligung für eine Hütte erteilt werde, weshalb ihm in Ermangelung eines normativen Inhaltes kein Bescheidcharakter zuerkannt werden kann (Hinweis B VS 15.12.1977, 934 und 1223/73, VwSlg 9458 A/1977).
Schlagworte
Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Mangelnder Bescheidcharakter Mitteilungen und RechtsbelehrungenBaubewilligung BauRallg6Bescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Belehrungen MitteilungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993050012.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009