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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/13 89/08/0229 6Stammrechtssatz
Unter Erwerbseinkommen ist in den Fällen, in denen ein Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG vorliegt, das Entgelt nach § 49 ASVG gemeint, also Geldbezüge und Sachbezüge, auf die der Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis Anspruch hat oder die er darüber hinaus auf Grund des Dienstverhältnisses vom Dienstgeber oder von einem Dritten erhält; liegt aber der Beschäftigung im Sinne des § 12 Abs 1 AlVG kein Beschäftigungsverhältnis nach § 4 Abs 2 ASVG zugrunde, so sind unter dem Erwerbseinkommen die aus dieser Beschäftigung erzielten (im Falle des § 12 Abs 3 lit d AlVG fiktiven) Einkünfte in Geldform oder Güterform zu verstehen
(Hinweis E 12.2.1988, 87/08/0050).
Schlagworte
Entgelt BegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993080091.X01Im RIS seit
18.10.2001