RS Vwgh 1993/6/29 92/08/0053

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Veröffentlicht am 29.06.1993
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;
ArbVG §3;

Rechtssatz

Das Anbot einer unterkollektivvertraglichen Entlohnung läßt die konkret zugewiesene Beschäftigung als unzumutbar erscheinen:

denn obwohl dem Arbeitslosen im Falle des Abschlusses eines Arbeitsvertrages entsprechend diesem Anbot im Hinblick auf § 3 ArbVG ein Anspruch auf das nach dem Kollektivvertrag gebührende Mindestentgelt zustünde, kann es ihm doch nicht zugemutet werden, zunächst einen insoweit teilnichtigen Arbeitsvertrag abzuschließen und dann, letztlich auf gerichtlichem Weg, die ihm nach dem Kollektivvertrag gebührende Entlohnung zu erwirken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080053.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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