RS Vwgh 1993/6/30 93/02/0042

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Veröffentlicht am 30.06.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §59 Abs1;
StVO 1960 §89a Abs7;

Rechtssatz

Ist der verkehrsbeeinträchtigend abgestellt gewesene Pkw vom einschreitenden Polizeibeamten nach Marke, Type und polizeilichem Kennzeichen identifiziert worden, kommt einer allfälligen Ungenauigkeit bei der Farbangabe keine entscheidende Bedeutung zu (Hinweis E 20.6.1990, 90/02/0011, E 18.12.1991, 91/02/0111).

Schlagworte

Inhalt des Spruches Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993020042.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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